Verschuldung, das Problem des absolutistischen Staates

„Kleinheit“ war keine Garantie für finanzielle Konsolidierung. Das Kurfürstentum Bayern, im Dreißigjährigen Krieg unter Herzog Maximilian I. eine der Führungsmächte auf katholischer Seite, trat nach dem Westfälischen Frieden bis ins 18. Jahrhundert hinein aus dem aktiven europäischen Mächtekampf zurück. Es fehlten in barocken Bayern jedoch Reformimpulse, wie sie etwa in Dänemark schon im 17. Jahrhundert gegeben wurden.

Schon in den 1660er und 1670er Jahren reformierte die dänische Verwaltung ihr Steuersystem; zunächst wurde eine allgemeine Verbrauchs- und Kopfsteuer eingeführt, wenig später eine Grundsteuer, die auf Grundbesitz nach dem Ertrag erhoben wurde. Das waren revolutionäre Schritte, nur möglich, weil ihnen die ebenso revolutionäre Begründung der dänischen Einherrschaft vorausgegangen war. Die Modernisierung des dänischen Finanzsystems entsprach ganz und gar den Interessen des Kopenhagener Bürgertums. Hinzu kamen einschneidende Maßnahmen der Schulden- und Ausgabenreduzierung: Krongut wurde verkauft, der Ertrag zum Abtrag von Schulden verwandt, das Heer reduziert.

Noch im späten 18. Jahrhundert gehörte eine erhebliche Verschuldung zum Kennzeichen der bayerischen Finanzpolitik. Aus den wenigen bisher ermittelten Zahlen geht zwar hervor, dass die Summe der Staatseinnahmen – indirekte und direkte Steuern machten dabei stattliche 73 Prozent aus – die der Staatsausgaben deutlich übertraf. Doch neben der ordentlichen Finanzverwaltung der Kammern bestand über das ganze 18. Jahrhundert ein hoher Schuldensockel (zwischen 20 000 und 35 000 Gulden), der den Umfang einer jährlichen Staatseinnahme um das Drei- bis Sechsfache übertraf.

Dieses Defizit war ursächlich dafür, dass abgelieferte Fortschauer Waffen mithin mit zeitlichem Verzug bezahlt wurden, was negative Folgen auf den ganzen Produktionsprozess sowie die damit zusammenhängenden Gewerke und Gewerbe hatte.

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